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Die europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt die Richtung vor. 

Die Herstellung eines "guten Zustands" von Oberflächengewässern und Grundwasser im Hinblick auf Chemie, Ökologie und Verfügbarkeit. Das Jahr um diesen Zustand zu erreichen war 2015. Einige wenige Bereiche lassen Ausnahmen zu und geben Zeit bis zum Jahr 2027. Die meisten Fristen haben wir jedoch bereits gerissen.

Von vielen der Ziele sind Berlin und Brandenburg noch sehr weit entfernt, in anderen Bereichen weniger weit. Unbestritten ist, dass noch viel getan werden muss, um den geforderten - und natürlich auch gewünschten - Zustand zu erreichen.

Die MARIS Mitglieder arbeiten daher an der Renaturierung von Gewässern, der Ufergestaltung, der Einbindung von Gewässern in Generalplanungen von Geländen, der Wiederherstellung von Wasserkreisläufen und vielem mehr.

Nachfolgend finden Sie eine Liste unserer Gewässerexperten:

Gewässerexperten

Nachfolgend finden Sie eine Liste der MARIS Mitglieder, die sich mit Gewässern beschäftigen. Bitte klicken Sie die Namen in der Liste an, um mehr über ein Unternehmen zu erfahren: